Allgemeine Geschäftsbedingungen:
der Kräftespiel Team/Natur/Erlebnis Vogt & Hedtkamp GbR
- Veranstaltungen allgemein
- Klettergarten Wildwald mit wichtigen Sicherheitshinweisen
- Selbstauskunft und Einverständniserklärung
Zu a)
1. Leistungen
Der Veranstalter Kräftespiel behält sich ausdrücklich Änderungen in den veröffentlichten Materialien und im Ablauf und Aufbau der Veranstaltungen vor. Dies gilt auch nach Vertragsabschluss, soweit die Änderungen vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden; die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den vereinbarten Gesamtaufbau der gebuchten Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen.
Preisbindung besteht nur für die vertraglich vereinbarten Veranstaltungen und feste Anmeldungen von Einzelpersonen. Ausschlaggebend ist die Buchungsbestätigung.
2. Buchungsvertrag / Anmeldung
Ein Buchungsvertrag beim Veranstalter Kräftespiel wird verbindlich mit der Auftragserteilung durch den Kunden. In angemessener Zeit erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung seitens der Kräftespiel GbR oder ihrer Partner. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung hat der Kunde 4 Werktage Zeit, die beigefügte Rückbestätigung mit eigenhändiger Unterschrift an den Adressaten zurück zu senden. Erfolgt dies nicht, wird der Buchungsvertrag kurzfristig wieder storniert. Erfolgt die schriftliche Rückbestätigung durch den Kunden nach Ablauf der genannten Frist, kann der Buchungsvertrag wieder neu geschlossen werden.
Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, werden diese in Absprach der beiden Parteien ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlich oder sonstig Gewollten am nächsten kommt.
3. Zahlungsbedingungen
Mit der Auftragserteilung werden 50% des festgelegten Veranstaltungspreises fällig, die verbleibenden 50% des festgelegten Veranstaltungspreises werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Buchungen ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 70% des festgelegten Veranstaltungspreises sofort fällig. Bei Anmeldungen von Einzelpersonen zu Veranstaltungen ist die festgelegte Teilnahmegebühr bis spätestens 7 Tage vor Beginn zu zahlen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie in den jeweiligen Veröffentlichungen des Veranstalters Kräftespiel ausdrücklich bekannt gegeben werden.
4. Rücktritt des Kunden
Stornierungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Der Rücktritt wird gültig ab Eingang der schriftlichen Erklärung bei Kräftespiel. Erhoben wird jedoch anteilig vom Gesamtpreis bzw. der Teilnahmegebühr eine Aufwandsentschädigung für unsere Vorbereitungen und den blockierten Termin:
Bis 28 Tage vor dem Termin 10%
Bis 14 Tage vor dem Termin 25%
Bis 7 Tage vor dem Termin 45%
Bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn 70%
Aufgrund des Vertrages bzw. der Vereinbarungen nachweislich entstandene Kosten von Partnern, Dienstleistern müssen vom Kunden übernommen werden, inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuern.
5. Versicherungsschutz
Bei besonderen Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko werden die Mehrkosten der Spezialversicherer auf die Teilnehmer umgelegt.
6. Haftung
Der Veranstalter Kräftespiel kann selbstverständlich nicht die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmenden und ebenso wenig die Unversehrtheit von mitgebrachten Sachgütern der Teilnehmer gewährleisten. Die Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Risiken der Veranstaltung sind den Kunden / Teilnehmern bekannt.
Kräftespiel und seine Partner haften insbesondere nicht
bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer,
bei Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem offiziellen Ende der jeweiligen Veranstaltung, es sei denn der aktuelle Versicherungsschutz bezieht die Zeiten der Hin- und Rückfahrten ausdrücklich mit ein.
für Risiken, die nicht vorhersehbar und / oder nicht beeinflussbar und / oder nicht zu vertreten sind.
Werden Gegenstände aus dem Materialbestand des Veranstalters Kräftespiel beschädigt oder zerstört, müssen diese seitens der Teilnehmer durch Zahlung des Anschaffungspreises nach Liste ersetzt werden.
Kräftespiel ersetzt Materialien der Teilnehmer nur dann, wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf das Verschulden der Mitarbeiter des Vereins zurück zu führen ist.
7. Mitwirkungspflicht
Um die Funktion unseres Sicherheitskonzepts zu gewährleisten, verpflichten sich die Teilnehmer, den Anweisungen der Mitarbeiter / Teamer von Kräftespiel Folge zu leisten.
8. Teilnahmeeinschränkungen und Ausschluss
Kräftespiel ist berechtigt, die Anmelde oder den Vertragsabschluss von Einzelpersonen und Gruppen ohne Angabe der Gründe abzulehnen.
Bei extremen, stark abweichenden Verhaltensweisen von Teilnehmern sind die Mitarbeiter von Kräftespiel zum sofortigen Ausschluss derselben ohne weitere Angabe der Gründe berechtigt.
In Hinblick auf Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, die generell als Teilnehmer gerne gesehen sind, behält sich Kräftespiel vor, die Annahme von Anmeldungen oder Vertragsabschlüssen bei bestimmten Veranstaltungen von der Einsicht in Gesundheitsbescheinigungen abhängig zu machen.
9. Unwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine gesetzlich wirksame Bestimmung, die der Absicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Datenschutz
Kräftespiel verpflichtet sich, die Daten seiner Teilnehmer nicht an Dritte zu überlassen. Ausgenommen sind Partner, die entsprechende Informationen im Sinne der Durchführung geplanter Veranstaltungen benötigen und verwenden.
11. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Ort des Sitzes des Veranstalters Kräftespiel vereinbart. Zuständig ist damit das Amtsgericht Arnsberg.
Zu b)
Allgemeine Geschäftsbedingungen und wichtige Sicherheitshinweise für den Klettergarten Wildwald der Kräftespiel GbR
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und wichtigen Sicherheitshinweise (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen der Kräftespiel GbR und den Teilnehmern abgeschlossenen Verträge. Jeder Teilnehmer muss diese AGB vor Betreten des Klettergartens lesen und die Selbstauskunft wahrheitsgetreu ausfüllen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, diese AGB gelesen und verstanden zu haben und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden zu sein.
2. Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete Begleiter müssen mit minderjährigen Teilnehmern diese AGB sorgfältig durchsprechen und bestätigen mit der Unterschrift auf der Rückseite, dass die Minderjährigen über die AGB aufgeklärt wurden und mit diesen einverstanden sind. Minderjährige ohne einen sorgeberechtigten/aufsichtsverpflichteten Begleiter müssen vor Betreten des Klettergartens eine unterschriebene Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen.
3. Das Benutzen des Klettergartens ist mit Risiken und Gefahren verbunden. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der AGB oder Nichtbefolgung der Sicherheitsanweisungen verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, übernehmen wir keine Haftung. Alle Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen sind unverzüglich zu melden. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, usw. oder bei Verschmutzung, Beschädigung oder Diebstahl z.B. von Kleidungsstücken, Handys, Kameras, usw., die nicht von uns zu vertreten sind, übernehmen wir keine Haftung. Die Besucher sind für die sichere Aufbewahrung ihrer Wertgegenstände alleine verantwortlich. Kleinere Wertgegenstände können am Ausrüstungsverleih aufbewahrt werden. Wir übernehmen keine Haftung für diese Wertsachen. Wir übernehmen ebenfalls keine Haftung für die Nutzung der zum Klettergarten Wildwald zugehörigen Wege. Die Besucher haben selbst dafür Sorge zu tragen, des Gelände nach Ende der Öffnungszeiten rechtzeitig vor dem Schließen der Tore zu verlassen.
4. Der Klettergarten ist nur für Besucher zugelassen, die nicht an einer Krankheit oder an einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Klettergartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnten. Personen mit Beeinträchtigungen können ebenso teilnehmen, wenn diese bekannt und einschätzbar sind. Das Programm kann entsprechend angepasst werden. Deshalb füllt jeder Teilnehmer die medizinische Selbstauskunft aus. Die Verantwortung für die letztendliche Beurteilung der Klettertauglichkeit liegt beim Teilnehmer selbst. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Klettergarten zu betreten.
Das maximal zulässige Körpergewicht zur Teilnahme im Klettergarten
Wildwald beträgt 130 Kg.
5. Minderjährige bis 13 Jahren dürfen den Klettergarten ausschließlich in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten oder aber eines volljährigen Aufsichtsverpflichteten begehen, der eine unterschriebene Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten für das Betreten des Klettergartens durch den Minderjährigen in seiner Begleitung vorlegen muss oder mit eigener Unterschrift die ausdrückliche Einwilligung der Eltern bestätigt. In den Parcours Grün, Weiss und Gelb kann ein Erwachsener bis zu zwei unter 13-jährige Kinder auch vom Boden aus betreuen. In den Parcours Türkis, Blau und Rot muss ein Erwachsener bis zu drei unter 13-jährige Kinder kletternd begleiten. Parcours Violett ist erst ab 13 Jahren zugelassen. Bei (Schüler-) Gruppen müssen die Sorgeberechtigten aller minderjährigen Teilnehmer ausdrücklich schriftlich der Begehung des Klettergartens ohne volljährige Begleitung zustimmen. In diesen Fällen ist die Begleitung durch eine verantwortliche Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung erforderlich.
6. Die Parcours Grün, Gelb und Türkis sind für Besucher ab einer Greifhöhe von 1,65 Metern begehbar, die Parcours Blau und Rot und Violett erst ab einer Greifhöhe von 1,85 Metern.
7. Es dürfen beim Klettern keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z.B. durch Herunterfallen für andere darstellen. Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Handys, Kameras etc. sind vor Kletterbeginn abzulegen. Lange Haare müssen zusammengebunden werden, um ein Verklemmen an den Elementen zu verhindern. Im Park dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Ein Betreten oder Verlassen der Plattformen außerhalb der vorgesehenen Ein- und Ausstiege ist verboten. Das Rauchen ist in der gesamten Anlage sowie mit angelegter Sicherheitsausrüstung untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist die Ausrüstung sofort dem Betreiber zurück zu geben.
8. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers und des Personals sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen diese Anweisungen können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Klettergartens ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Anweisung des Betreibers oder des Personals wird jegliche Haftung für die darauf zurückzuführenden Schäden ausgeschlossen.
9. Jeder Teilnehmer muss vor dem Betreten des Klettergartens an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen oder nach der stets bindenden Einschätzung unserer Mitarbeiter nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Klettergarten verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe zurück erstattet. Als Sicherheitsausrüstung (Helm, Gurt, Karabiner usw.) darf nur das vom Betreiber zur Verfügung gestellte und geprüfte Material eingesetzt werden. Diese darf während der Nutzung des Klettergartens nicht abgelegt werden und ist nicht auf andere übertragbar. Die Anlage darf mit angelegter Ausrüstung nicht verlassen werden. Die Ausrüstung ist nach spätestens 3 Stunden zurück zu geben. Zeitüberschreitungen werden bei der Rückgabe des Materials mit 4,-- € pro angefangene Stunde berechnet.
10. Wir behalten uns das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Dunkelheit, Feuer, Sturm, Gewitter, etc.) einzustellen. Die Teilnehmer werden in diesen Fällen aus den Parcours vom Fachpersonal abgeseilt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
11. Jedes Element zwischen den Plattformen darf nur von einer Person begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich max. 3 Personen aufhalten. Jeder Aufstieg ist nur von 1 Teilnehmer nutzbar.
12. Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer in der Kletteranlage ungesichert sein!!! Wer beide Sicherungskarabiner ausgehängt hat, muss mit sofortigem Abbruch der Klettertour rechnen.
13. Der Betreiber behält sich das Recht vor, innerhalb der Anlage Fotos und Filmaufnahmen zur Werbe- und Informationszwecken zu machen. Besucher, die dies nicht wünschen, zeigen bitte ihren Widerspruch an. Fotos zu gewerblichen Zwecken dürfen nur nach Absprache mit dem Betreiber gemacht werden.
Hier finden Sie die medizinische Selbstauskunft als PDF-Datei. Das Ausfüllen des Fragebogens ist für einen reibungslosen Ablauf notwendig und hilft, dass der Veranstalter sich auf Sie / dich einstellen kann.
Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt, weder gespeichert noch an Dritte weiter gegeben und sollen gesundheitliche Schäden ausschließen.
